Arbeitsrecht

Die Kanzlei ist stolz auf ihre hocherfahrenen Fachanwälte in diesem Bereich. Sie bieten qualifizierte Unterstützung bei der Auslegung des komplexen und sich stetig wandelnden italienischen Arbeitsrechts, bei der Gestaltung der geschäftlichen und gewerkschaftlichen Beziehungen, bei Streitfragen individueller oder kollektiver Art und der Vertretung von Mandanten vor dem Arbeitsgericht.
Personalverantwortliche können in allen Aspekten des Arbeitsrechts auf unsere Hilfe zählen.
Die Erfahrung dieser Abteilung umfasst die Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Aktienoptionsplänen, Vereinbarungen über die Gewährung von Anreizen wie Boni und Gewinnbeteiligungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Wettbewerbsverbote.
Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren, auch bei Verträgen oder Beziehungen mit freien Mitarbeitern oder Handelsvertretern.

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